Tarife werden geladen...
Erstinformation zu Ihrem Versicherungsvermittler Erstinformation herunterladen Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen Teilnehmende Gesellschaften: Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:ARAG Allgemeine Versicherungs-AG Advocard Rechtsschutzversicherung AG Allianz Deutschland AG Auxilia KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband BavariaDirekt Versicherung AG Concordia VVaG D.A.S. Rechtsschutz der ERGO DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG DEVK Allgemeine Versicherungs-AG DMB Rechtsschutz-Versicherung AG Itzehoer Lebensversicherungs-AG Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG Roland Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft Württembergische Gemeinde-Versicherung auf Gegenseitigkeit Assekuradeure (Versicherungsdienstleister): Adam Riese GmbH ConceptIF Group AG Deutsche Assekuradeur GmbH Domcura AG agencio Versicherungsservice AG Im Verkehrs-Rechtsschutz ist nur ein ganz bestimmtes, im Versicherungsschein genanntes Fahrzeug versichert. Es kann sich dabei um das einzige Fahrzeug des Versicherungsnehmers handeln oder um eines aus einem großen Fuhrpark oder auch um ein Fahrzeug, das nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist. Was deckt der Verkehrsrechtsschutz alles ab? Schadensersatzrechtschutz, Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtschutz vor Gerichten, Verwaltungsrechtschutz in Verkehrssachen, Strafrechtschutz, Ordnungswidrigkeitenrechtschutz Wer sollte den Verkehrsrechtsschutz auf jeden Fall haben? Alle Personen, die sich und Ihre Fahrzeuge für die o. g. Fälle abgesichert haben möchten. Ich habe schon eine Rechtsschutzversicherung, möchte aber wechseln. Wie geht das? Sie können zum Ende des Versicherungsjahres bzw. zum Ende der Vertragslaufzeit ihren bisherigen Vertrag kündigen. Wenn der Übergang zwischen den beiden Verträgen taggenau abläuft bekommen Sie die Wartezeit angerechnet, müssen also nicht nochmals 3 Monate warten ehe Ihre Versicherung in Kraft tritt. Was deckt der Privat und Berufsrechtsschutz alles ab? Schadensersatzrechtschutz Was kann ich zusätzlich in den Privat und Berufsrechtschutz einschließen? Sie können in diesen Rechtsschutz außerdem noch problemlos Verkehrsrechtsschutz und Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter einschließen. Meist ist es besser, alles zusammen zu nehmen, als Verkehrs-RS und Miet-RS einzeln, weil die Komplettpakete meist preiswerter sind. Bei Bedarf können Sie den Berufs-RS auch ausschliesen. Was deckt der Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Grundstücken alles ab und was nicht? Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und aus dinglichen Rechten. Wie lange sind Kinder in meinem Rechtsschutzvertrag denn eigentlich mitversichert? Im Familien-Tarif sind Kinder automatisch mitversichert. Versicherungsschutz besteht für die minderjährigen Kinder und die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, solange sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben. Wie versichere ich meinen (unehelichen) Lebenspartner? Sie können Ihren Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin über Ihre Rechtsschutzversicherung mitversichern, indem Sie den Familientarif beantragen. Im Familientarif ist der Lebenspartner, sofern der Versicherungsnehmer unverheiratet ist, automatisch mitversichert. Tragen Sie ihn im Antrag jedoch entsprechend ein. Voraussetzung ist, daß laut Melderegister mit dem Versicherungsnehmer eine häusliche Gemeinschaft besteht. Eine ausdrückliche Bestätigung im Versicherungsschein entfällt. Auch Alleinstehende mit Kind gelten i. d. R. als Single. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dann auch auf die Kinder des Lebenspartners. Kann ich jeden Rechtsanwalt in Deutschland nehmen? Ja, Sie können zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die EU Staaten. Welche Kosten bekomme ich in meiner Rechtschutzversicherung erstattet? • Anwaltsgebühren eines Rechtsanwalts Ihrer Wahl Was ist eigentlich eine Rechtsschutzversicherung? Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung, wie Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten des gegnerischen Anwalts (im Falle des Unterliegens), Sachverständigenkosten, Gutachterkosten, Zeugengelder, Korrespondenzanwaltskosten und Strafkaution (im Ausland). Eine Rechtsschutzversicherung hilft in vielen Lebensbereichen. Wieso brauche ich überhaupt eine Rechtsschutzversicherung? Auch ohne eigenes Verschulden können Sie (und Ihre Familie) leicht in einen Rechtsstreit hineingezogen werden. Ohne erfahrenen Rechtsanwalt haben Sie dann nicht nur ein Problem, sondern auch Ärger und die Kosten! Wann tritt der Versicherungsschutz ein? Besteht eine Wartezeit? Grundsätzlich haben Sie bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine 3 monatige Wartezeit. Diese Wartezeit gilt nicht bei Streitigkeiten (vor allen Dingen bei Schadensersatzforderungen und Strafrechtsschutz), sowie bei Wechsel der Versicherung. Dabei ist zu beachten, dass keine zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes zwischen Vorversicherer und Anschlussversicherer stattfindet. Der Versicherungsschutz tritt dann im Schadensfall sofort ein. Zur Privat-Rechtsschutz wird die Anmeldung für Selbständige mit einem höheren Beitrag berechnet, weil sich laut Statistik Selbständige im privaten Bereich häufiger streiten als Nichtselbständige. Ab wann gilt man als Selbständiger? Bei einem Gesamtumsatz von mehr als 12.000,00 Euro (bezogen auf das letzte Kalenderjahr) aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit. Ich fahre einen Dienstwagen. Wie muss ich mich da absichern? Hierzu ist eine Verkehrs-RS erforderlich, denn da besteht Versicherungsschutz für die angemeldete Person in ihrer Eigenschaft als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge. Wenn mein/e Partner/in mit meinem PKW (auf mich zugelassen) fährt, besteht da Versicherungsschutz? Bei Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie sind auch alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer der auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge mitversichert. Sind meine volljährigen Kinder in der Privat-/Berufs-/Verkehrs-Rechtsschutz noch mitversichert? Die volljährigen, unverheirateten, nichtberufstätigen Kinder bis zum 25. Geburtstag sind noch mitversichert, allerdings besteht kein Schutz als Halter, Mieter oder Fahrer eines eigenen Kraftfahrzeugs. Kann ich den Arbeits-Rechtsschutz einzeln abschließen? Der Arbeits-Rechtsschutz ist Bestandteil des Privat-Rechtsschutzes und kann deshalb nicht einzeln abgeschlossen werden. Kann ich den Privat-Rechtsschutz aus dem Vertragsumfang ausklammern? Der Privat-Rechtsschutz muss grundsätzlich nicht beantragt werden, denn Verkehrs-Rechtsschutz oder Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken sind auch einzeln versicherbar. Es kommt jedoch i.d.R. zu einem verhältnismäßig höheren Beitrag, wenn Einzelrisiken statt einer Kombination versichert werden. Was sind Vorsatztaten? Sind diese mit versichert? Unter Vorsatzdaten versteht man die Taten, die ein Täter wissentlich bzw. grob fahrlässig ausführt (z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigungen, Betrug). Diese sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wenn ich eine Strafanzeige stelle, werden die Kosten von der Gesellschaft übernommen? Stellen einer Strafanzeige ist eine aktive Rechtsverfolgung. Dies ist jedoch nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes Welchen Versicherungsumfang hat die Firmen-Rechtsschutz Folgende Bereiche sind über den Berufs-RS für Selbständige bzw. RS für Firmen abgedeckt: Grundsätzlich ist nur die vom Versicherungsnehmer selbstbewohnte Wohneinheit (Erstwohnsitz) versichert. Weitere selbstgenutzte oder vermietete Wohneinheiten sind NICHT automatisch mitversichert. Hierfür muss Versicherungsschutz gesondert beantragt werden. Darüber hinaus wird für diese zusätzlichen Einheiten ein gesonderter Beitrag fällig, der sich nach Art und Anzahl, ggf. nach der Jahresbruttomiete des jeweiligen Objektes richtet. Stichentscheid/Schiedsentscheid Beim Stichentscheid kann bei Ablehnung der Deckung durch den Versicherer der Anwalt des Kunden argumentieren. Beim Schiedsgutachten würde die Entscheidung ein vom Versicherer beauftragter Schiedsgutachter beurteilen.
49 von 95
Punkte Grüner Haken = 2 Punkte Grüner Halbkreis = 1 Punkt Kein oder anderes Symbol = 0 Punkte Verschiedene Beispiele zur Schadenregulierung mittels Mediation: 1. Der Versicherungsnehmer hatte seinen Mietvertrag gekündigt und bereits eine neue Wohnung angemietet. Nunmehr behauptet der Vermieter, dass eine 6-monatige Kündigungsfrist vereinbart sei. Erstkontakt mit dem Versicherungsnehmer erfolgte am 05.01.2010 um 14:35 Uhr, erfolgreicher Mediationsabschluss war am 05.01.2010 um 15:55. Der Versicherungsnehmer Siegfried W. und auch der Vermieter sind von der Konfliktlösung überzeugt. Beide waren von der Schnelligkeit sehr angetan. 2. Der Versicherungsnehmer ist als technischer Kundenberater eingestellt, wird jedoch von Beginn an mit höherwertigen Aufgaben betraut. Die versprochenen Gehaltserhöhung und Beförderung werden verweigert. Nachdem der Versicherungsnehmer hierauf mit ?Dienst nach Vorschrift? reagierte erhielt er eine Abmahnung, um deren Entfernung aus der Personalakte es jetzt geht. Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer, der tagsüber nicht frei telefonieren kann, erfolgte auf dessen Wunsch am 06.07.2010 um 20:30. Der erfolgreiche Mediationsabschluss erfolgte am 29.07.2010 um 20:30. Christian B. fühlte sich optimal durch den Mediator begleitet. 3. Der Versicherungsnehmer wird aus seiner (Zweit)Wohnung gemobbt und soll unter anderem drei Monatsmieten zahlen. Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer erfolgte am 01.04.2011 um 17:50 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 06.04.2011 um 14:30. Lothar H. bedankt sich für die zügige und problemlose Abwicklung. 4. Der Versicherungsnehmer wohnt in einem Mehrfamilienhaus, dass aktuell verkauft wurde. Seitdem wird nur noch gestritten. Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer war am 18.04.2011 um 18:00 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 29.04.2011 um 14:10. Aydin K. wird auch in anderen Fällen die Mediation dem Gericht vorziehen. 5. Der Keller des Versicherungsnehmers wurde feucht. Zwar ist der Vermieter bereit den Keller zu trockenen, jedoch auf Kosten des Versicherungsnehmers. Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer war am 03.02.2010 um 15:20 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 15.02.2010 um 11:35. Nicole F. findet die Möglichkeit, sich durch Mediation begleiten zu lassen, hervorragend. 6. Der Versicherungsnehmer erwarb einen Gebrauchtwagen beim Händler, dem zugesagte Ausstattungspositionen wie Standheizung und Alarmanlage fehlten. Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer war am 20.01.2010 um 10:35 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 29.01.2010 um 9:05. Oliver D. ist von der Mediation überzeugt und fragt sich, warum die Rechtsschutzversicherer nicht schon vorher auf diese Idee gekommen sind. Angebotsanfrage für Rechtsschutz-Versicherung
| ||||||||||
Berufsunfähigkeit
: Kranken : Leben
: Rente : Schwere
Krankheit : Unfall
: VWL : Haftpflicht
: Hausrat : Kfz
: Rechtsschutz :
Gebäude © www.rechtschutzversicherung.de 2002-2018 Alle Rechte vorbehalten |