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Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen Teilnehmende Gesellschaften: Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:AIG Europe S. A., Direktion für Deutschland AXA Versicherung AG (DBV) Allianz Deutschland AG Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft Ammerländer Versicherung VVaG BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG Baloise Sachversicherung AG Deutschland BavariaDirekt Versicherung AG Concordia VVaG DEVK Allgemeine Versicherungs-AG Dialog Versicherung AG Die Haftpflichtkasse VVaG Docura VVaG EUROPA Versicherung AG GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG Getsafe Insurance AG Gothaer Allgemeine Versicherung AG Grundeigentümer-Versicherung VVaG HDI Versicherung AG HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG Helvetia International Versicherungs- Aktiengesellschaft INTER Allgemeine Versicherung AG Ideal Versicherung AG Interlloyd Versicherungs-AG Interrisk Versicherungs- Aktiengesellschaft Janitos Versicherung AG LBN VVaG Landesschadenhilfe Versicherung VaG Medien-Versicherung a.G. Karlsruhe Münchener Verein Allgemeine Versicherungs-AG NV-Versicherungen VVaG Neodigital AG Oberösterreichische Versicherung AG Ostangler Brandgilde VVaG R+V Versicherung AG Rhion Versicherung AG SHB Allgemeine Versicherung VVaG Sparkassen DirektVersicherung AG VHV Allgemeine Versicherung AG VPV Allgemeine Versicherungs-AG Waldenburger Versicherung AG Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft Würzburger Versicherungs-AG Zurich Versicherung Aktiengesellschaft andsafe Aktiengesellschaft uniVersa Allgemeine Versicherung AG Assekuradeure (Versicherungsdienstleister): AMEXPool AG Adam Riese GmbH Adcuri GmbH Allstern - Assekuradeur GmbH & Co. KG Alteos GmbH BesserGrün GmbH ConceptIF Group AG DEMA Deutsche Versicherungsmakler AG Degenia Versicherungsdienst AG Deutsche Assekuradeur GmbH Domcura AG Konzept & Marketing GmbH Manufaktur Augsburg GmbH PHÖNIX Schutzgemeinschaft Assekuradeur GmbH Pangaea Life GmbH Policenwerk Assekuradeure GmbH & Co.KG S.L.P. Vertriebsservice AG Syncro24 - assekuradeur GmbH Versicherungsagentur E-Invest Consulting GmbH agencio Versicherungsservice AG asspario Versicherungsdienst AG prokundo GmbH sia Assekuranz GmbH Was ist eine Haftpflichtversicherung und welche Schäden sind versichert? Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie (oder Ihre Familienangehörigen) Dritten zufügen.
Sind gemietete/geliehene Sachen auch versichert? Generell sind gemietete bzw. entliehene und geborgte Sachen nicht versichert. Diese werden dem Eigentum gleichgestellt. Sollte ich auf eine hohe Deckungssumme achten? Ja, denn falls Personen zu Schaden kommen, können die Schadenersatzansprüche sehr hoch ausfallen. Ist Schlüsselverlust mitversichert? Ja
Sind Kinder automatisch mitversichert? alle unverheirateten Kinder (sowohl leibliche als auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind beitragsfrei beim Abschluss des Familientarifes mitversichert, sofern sie mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Können Kinder haftbar gemacht werden? Ab Vollendung des siebten Lebensjahres können Kinder selbst zur Verantwortung für ihre Taten gezogen werden (Ausnahme: wenn im Schadenfall die erforderliche Einsicht fehlt §828 BGB; muss unter Berücksichtigung der Umstände für den Einzelfall beurteilt werden). Kinder unter sieben Jahren können nach dem Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden. (Einige Versicherer bieten jedoch die Übernahme der Deckung für Schäden, die durch unter siebenjährige Kinder verursacht werden an.) Was sind Vermögensschäden und sind diese mitversichert? Vermögensschäden sind Schäden bei denen weder eine Sache zerstört und eine Person verletzt wird. Sie sind mitversichert (Höhe je nach Gesellschaft, siehe Info´s/Leistungsvergleich der Versicherer auf unserer Seite). Sind gemietete/geliehene Sachen mitversichert? Generell sind gemietete bzw. entliehene und geborgte Sachen nicht versicherbar. Diese werden dem Eigentum gleichgestellt. Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend? Die private Haftpflichtversicherung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter/Inhaber einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses. Ist in Ihrem Haus z.B. noch eine Einliegerwohnung vorhanden, d.h. wohnt noch eine andere Partei mit im Haus, so greift nicht jede Privat-Haftpflichtversicherung. Hier sollten Sie noch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen. Ist mein Partner mitversichert? Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beitragsfrei mitversichert werden, hierzu muss nur der Name und das Geburtsdatum des Partners angegeben werden (hierzu zählen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften). Ehepartner sind automatisch mitversichert (dann aber kein Single-Tarif!).
Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert? Ja, jedoch nur ohne Motor (z.B. Ruder- und geliehene Segelboote, Surfbretter). Welche Spezial-Risiken müssen extra versichert werden? In der Privathaftpflicht werden einige Risiken gar nicht versichert. Hier gibt es meist (nicht alle Risiken!) einige Spezialpolicen z. B.:
Gilt die Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland? Ja. (Die Geltungsdauer (meist 1 Jahr) muss jedoch bei der jeweiligen Gesellschaft angefragt werden, da diese abweichen können). Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte mit dem Versicherer besondere Vereinbarungen treffen. Die Privathaftpflicht gilt dann nicht nur während des Urlaubsaufenthaltes, sondern auch für Dienst- oder Geschäftsreisen, wenn Sie als Privatperson einen Haftpflichtschaden verursachen. Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland müssen Sie sich jedoch "vor Ort" neu versichern. Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend? Die private Haftpflichtversicherung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter/Inhaber einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses.
Ist mein (Ehe)Partner mitversichert? Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beitragsfrei im Rahmen des Familientarifes mitversichert werden, hierzu muss der Partner namentlich mit angegeben werden (hierzu zählen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften). Ehepartner sind automatisch mitversichert.
Was versteht man unter Mietsachschäden? Darunter versteht man die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken genutzten Räumen in Gebäuden. Ausgeschlossen sind Haftansprüche wegen Abnutzung, Verschleiss und übermäßiger Beanspruchung. Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert? Ja, jedoch nur ohne Motor (z.B. Ruder- und geliehene Segelboote, Surfbretter). Informationen:
Bei vielen Gesellschaften bekommen Sie einen Rabatt von 5-10%, wenn Sie eine Laufzeit von mehr als einem Jahr wählen. Die maximale Entschädigung für einen versicherten Schaden. Wir empfehlen Ihnen, die sogenannte Forderungsausfalldeckung in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen. Ihr Versicherer erstattet dann auch für Schäden, die Ihnen durch fremde Personen zugefügt werden, die selbst über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sind, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Voraussetzung für die Begleichung des Schadens ist ein rechtskräftiges Urteil des Verursachers. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest (siehe Leistungsvergleich). Eltern haften nicht für unter 7jährige Kinder (bei Verkehrs-RS nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern. Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung auswählen, reduziert sich der zu zahlende Jahresbeitrag. Die angezeigte Selbstbeteiligung gibt Ihnen Auskunft darüber, mit welchem Geldbetrag Sie sich an jedem Schadenfall selbst beteiligen.
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